KREDITVERGABE – Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen oder WAS PRÜFT DIE BANK?

Sie benötigen Geld (wer braucht das nicht)? Dann kann der Abschluss eines Ratenkredits die Finanzlücke schließen, egal ob eine Renovierung ansteht, oder die Anschaffung eines Autos oder auch die Einrichtung der neuen Wohnung. Nun ist aber auch klar: Leiht Ihnen eine Bank Geld, dann erwartet sie auch, dass sie das geliehene Geld wieder zurück erhält. Hier hat die Bank ein klares Vorgehen zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden. Um diese Wahrscheinlichkeit richtig einschätzen zu können, prüft die Bank vor Vertragsabschluss alle kreditrelevanten Informationen – hierbei handelt es sich um die so genannte Bonitätsprüfung, mit der die Bank beurteilt, ob Sie kreditwürdig sind.

Um nun Ihre Kreditwürdigkeit zu überprüfen macht sich die Bank ein sorgfältiges Bild Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Welche laufenden Einnahmen stehen welchen laufenden Ausgaben gegenüber? Wie ist Ihre Vermögenssituation? Steht Ihre finanzielle Situation im Verhältnis zur Höhe Ihres gewünschten Kredites? Ihre Einnahmen und Ausgaben müssen Sie in Form von Kontoauszügen oder Gehaltsbescheinigungen angeben.

So muss ein regelmäßiges Einkommen gewährleistet sein, das in einem gesunden Verhältnis zur Summe des Ratenkredits oder der gesamten bisherigen und der gewünschten Verpflichtungen steht. Was in diesem Fall „gesund“ ist, obliegt dem Entscheidungsspielraum der Bank.

Neben den Einkommensverhältnissen prüft die Bank natürlich auch Ihre Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen und Ihre bisherige Kreditwürdigkeit. Hierzu greift sie u. a. auf Angaben von Auskunfteien wie der SCHUFA zurück und macht von Bewertungsinstrumenten, dem sogenannten Scoring, Gebrauch.

Am Ende der Bonitätsprüfung steht die Kreditentscheidung. Stehen verschiedene negative Einträge in der Schufa (nicht bezahlte Kreditraten, Telefonrechnungen o.ä.) dann können Sie die Kreditvergabe meist vergessen. Wer durch eine Schufaauskunft als schlechter Schuldner gebranntmarkt ist kann nicht auf eine normale Kreditvergabe hoffen. Dies gilt umso mehr, wenn sogenannte harte Merkmale in der Schufa eingetragen sind, als da sind: geplatzte Rechnungen, nicht bezahlte Kreditraten oder gar Pfändungen, ein Haftbefehl oder eine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ähnliches.

Problematisch ist auch, wenn eine Bank davon ausgehen muss, daß die offenen Kredite bei Ihnen keine weiteren Kreditraten mehr zulassen. Hier kann allerdings oft durch eine Umschuldung mit niedrigerem Zinssatz oder Kreditzusammenfassung wieder etwas Luft entstehen.

Ganz klar gilt aber in jedem Falle, Führt die Überprüfung Ihrer finanziellen Situation dazu, daß Sie als ausgelastet gelten (d.h. mit Ihrem Einkommen keine weiteren Kreditraten mehr bezahlen können), dann wird Ihnen der Kredit verwehrt. Hier gibt es nur in Ausnahmefällen noch Optionen, beispielsweise durch Beleihung von Wertgegenständen oder Immobilien.