Umschuldungen (Kredite umschulden)
Da die Zinsen auf einem historischem Tief angelangt sind, lohnt es sich in den meisten Fällen, bestehende Kredite in einem neuen, zinsgünstigeren Kredit zusammen zu fassen.
In der Regel können so auch noch vielfach überteuerte Restschuldversicherungen wegfallen.
Vorsicht ist trotzdem geboten, da die bisherigen Kreditgeber oft eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben dürfen.
Das Umschulden lohnt sich immer wenn die Zinsen höher als momentan marktüblich sind und noch eine lange Laufzeit des Kredites bevorsteht.
Wann lohnt sich das Umschulden?
Ganz besonders effektiv ist ein Umschulden, wenn für die bisherigen Kredite Restschuldversicherungen bestehen. Diese sollen zwar in Notfällen helfen die Familie vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, halten aber in vielen Fällen nicht was sie versprechen. Da die Restschuldversicherung zum bestehenden Kredit gehört, kann sie nicht gekündigt werden, wird aber bei einer Umschuldung aufgelöst. Leider bekommt man weder Abschlusskosten noch bezahlte Prämien zurück, allerdings erstattet die Versicherung die Kosten, die für den Rest der Laufzeit bereits bezahlt und oft auch noch finanziert worden sind. Dabei kann es sich um einige tausend Euro handeln.
-> Umschuldung beantragen
Das Umschulden an sich ist relativ einfach. Man sucht sich einen neuen Kreditgeber mit günstigen Zinsen und bezahlt die alten Kredite zurück. Oft übernehmen das die neuen Kreditgeber, man nennt dies auch Kreditablösung. Dann hat man nur noch den neuen Kredit zurück zu bezahlen.
Umschulden lohnt sich natürlich auch beim Dispo-Kredit, indem man den relativ teuren Dispo durch einem zinsgünstigeren Ratenkredit ablöst.
Wie geht das Umschulden?
Das Procedere ist für Nichtfachleute nicht immer einfach, deshalb kann man das auch einem Portal wie kreditnetzwerk.de übertragen. Hier werden Kreditanfragen kostenfrei an Spezialisten auf diesem Gebiet weitergeleitet.
Ansonsten ist der Vorgang immer derselbe: Man überprüft zuerst seine laufenden Kredite auf Zinsen und Laufzeit und Nebenkosten wie enthaltene Restschuldversicherung.
Dann errechnet man den neuen Kreditbedarf. Hier sollte man die Vorfälligkeitsentschädigung auf keinen Fall vergessen, am besten die Höhe bei der „alten Bank“ erfragen. Achtung! Seit 2010 dürfen Banken nur noch höchsten ein Prozent der offenen Kreditsumme berechnen und das auch nur, wenn der Kredit noch länger als zwölf Monate läuft. Ist die Laufzeit weniger als ein Jahr sind es nur noch 0,5 Prozent.
Dann gilt es zu überlegen, wie lange der neue Kredit laufen soll, denn das ist maßgebend für die Ratenhöhe. Diese sollte so gewählt werden, dass genügend Luft für eintretende Notfälle bleibt.
Die Ratenhöhe wird sehr wahrscheinlich eh niedriger als die bisherigen, da die Kredite nun zusammen gefasst sind und die Prämien für Restschuldversicherung wegfallen.
-> Umschuldung beantragen